zum Inhalt springen

Formalia

  • Eine Hausarbeit besteht immer aus einem Deckblatt, einem Inhaltsverzeichnis, dem Fließtext und einem Verzeichnis der verwendeten Literatur. Unter Umständen kommt noch ein Anhang hinzu, der Tabellen, Diagramme etc. enthält.     
  • Die Seitenzählung der Hausarbeit beginnt mit der ersten Seite der Einleitung und endet mit der letzten Seite des Literaturverzeichnisses. Die vorgegebene Seitenzahl bezieht sich allerdings nur auf den Fließtext (erste Seite der Einleitung bis letzte Seite des Fazits).
  • Ihre Hausarbeit muss mit einem Textverarbeitungsprogramm erstellt werden. Am Lehrstuhl für Internationale Politik und Außenpolitik müssen Sie Ihre Hausarbeiten in Papierform (auf Heftstreifen ist ausreichend) sowie als elektronische Version (per Mail an ihren Dozenten, bitte ausschließlich in DOC oder PDF-Format) abgeben.     
  • Deckblatt: Dieses muss einige Grundinformationen enthalten, wie aus dem Beispiel deutlich wird. Diese Informationen verteilen Sie in optisch ansprechender Weise auf eine volle DIN-A4-Seite.  
  • Inhaltsverzeichnis: Das Inhaltsverzeichnis spiegelt Ihre Gliederung wider. In ihm müssen sämtliche Überschriften der Kapitel und Unterkapitel (dies gilt auch für das Literaturverzeichnis und gegebenenfalls den Anhang) sowie die entsprechenden Seitenzahlen enthalten sein: Beispiel. Am besten benutzen Sie Ihr Textverarbeitungsprogramm zur automatischen Erstellung des Inhaltsverzeichnisses (dies können beinahe alle Programme). Es lohnt sich, sich einmal kurz mit dieser Funktion auseinanderzusetzen.      
  • Fließtext: Benutzen Sie die Schriftart Times New Roman (12-Punkt-Schrift), denn diese ist auf Papier am besten lesbar. Der Zeilenabstand muss auf 1 ½-zeilig eingestellt sein. Machen Sie (z.B. durch die Schriftgröße, Unterstreichungen bzw. Fettdruck) deutlich, welche Überschriften erster, zweiter, dritter usw. Ordnung sind. Die Überschriften müssen wortwörtlich mit dem Inhaltsverzeichnis korrespondieren. Der Korrekturrand sollte links und rechts etwa 2 bis 3 cm betragen.     
  • Literaturverzeichnis: Im Literaturverzeichnis muss alle verwendete Literatur (und nur diese) alphabetisch geordnet aufgeführt werden. Gegebenenfalls splittet sich das Literaturverzeichnis in "Sekundärliteratur" und "Dokumente" auf. Wenn man - beispielsweise für die Empirie - Dokumente und andere Quellen benutzt, müssen diese im Dokumentenverzeichnis gesondert und wiederum alphabetisch aufgeführt werden. Internetquellen können ebenso wie die übrige Literatur nach Primärquellen und Sekundärliteratur getrennt werden. Neben den üblichen Angaben benötigen Sie den kompletten Link, der direkt auf das zitierte Dokument führt sowie das Datum, an dem Sie die Information abgerufen haben und das Datum (oder Jahr), an dem das Dokument erstellt wurde. Die Internetquellen müssen alphabetisch in die Auflistung der übrigen Literaturangaben im Literaturverzeichnis integriert werden. Eine Unterteilung des Literaturverzeichnisses in "Literatur" und "Internetquellen" ist nicht sinnvoll. Für das Literaturverzeichnis ist auch eine besondere Formatierung zu beachten. Schauen Sie sich unser Beispiel genau an. Wichtig ist der 1 ½-zeilige Zeilenabstand und das Einrücken ab der zweiten Zeile eines Literaturhinweises.
  • Anmerkungen zur Zitierweise: Prinzipiell gibt es hier zwei Möglichkeiten: entweder Sie verwenden Fußnoten oder die so genannte amerikanische Zitierweise. Bei letzter werden die Literaturhinweise in der Form Autor, Jahr und Seitenangabe in Klammern direkt in den Fließtext gesetzt. Der Leser findet die vollständigen Angaben nur durch einen Blick ins Literaturverzeichnis. Für beide Zitierweisen gibt es bestimmte Regeln: verschiedene Arten von Literatur (z.B. Monographie, Aufsatz aus Sammelband, Aufsatz aus Zeitschrift etc.) müssen auf eine spezifizierte Art und Weise zitiert werden.
    Beide Methoden haben ihre Vor- und Nachteile. Die Fußnoten-Methode erlaubt das Lesen des Textes ohne Unterbrechung durch Literaturhinweise. Die amerikanische Methode hat den Vorteil, dass Sie die Fußnoten ausschließlich für weiterführende Informationen oder Erläuterungen verwenden können.
    Grundsätzlich haben Sie hier die freie Wahl. Nur, wenn Sie sich für eine Methode entschieden haben, müssen Sie diese auch konsequent anwenden.      
  • Stattdessen können Sie an diesem Beispiel die an unserem Lehrstuhl übliche Zitierweise ersehen und zwar auch für verschiedene Arten von Literatur. Sie können dies so übernehmen, selbstverständlich steht es Ihnen aber offen, sonstige Zitierweisen zu verwenden.     
  • Vergessen Sie nicht Ihre Arbeit gründlich Korrektur zu lesen. Im Idealfall lassen Sie die Arbeit noch von jemandem anderen auf Rechtschreibung, Formalitäten, Konsistenz der Argumentation, richtig gesetzte Fußnoten etc. durchlesen.     
  • Als Ergebnis sollten Sie eine (auch äußerlich) saubere Fassung Ihrer Hausarbeit in den Händen halten.

 

Im Anschluss an das Literaturverzeichnis ist folgende Erklärung fest in die Arbeit einzubinden, mit Orts- und Datumsangaben zu versehen und eigenhändig zu unterzeichnen, sofern es sich um eine Abschlussarbeit im Bachelor oder Master handelt:

  •  "Hiermit versichere ich an Eides statt, dass ich die vorliegende Arbeit selbstständig und ohne die Benutzung anderer als der angegebenen Hilfsmittel angefertigt habe. Alle Stellen, die wörtlich oder sinngemäß aus veröffentlichten und nicht veröffentlichten Schriften entnommen wurden, sind als solche kenntlich gemacht. Die Arbeit ist in gleicher oder ähnlicher Form oder auszugsweise im Rahmen einer anderen Prüfung noch nicht vorgelegt worden. Ich versichere, dass die eingereichte elektronische Fassung der eingereichten Druckfassung vollständig entspricht."
  • Auf der Website der Wiso-Fakultät befindet sich auch entsprechendes Dokument, welches es auszufüllen gilt. Dieses Formular finden Sie hier.

 

Bei Hausarbeiten verwenden Sie bitte diese Erklärung:

  • Hiermit versichere ich, dass ich die vorliegende Arbeit selbstständig und ohne die Benutzung anderer als der angegebenen Hilfsmittel angefertigt habe. Alle Stellen, die wörtlich oder sinngemäß aus veröffentlichten und nicht veröffentlichten Schriften entnommen wurden, sind als solche kenntlich gemacht.